STUDIEREN MIT BEHINDERUNGEN

An der HAW gibt es einige Ansprechpartner_innen für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

In diesem Bereich informieren wir euch über eure Ansprechpartner_innen, welche sich für die Belange behinderter Studierender einsetzen.

 


Beauftragter für die Belange behinderter Studierender

Beauftragter für die Belange behinderter Studierender

Prof. Dr. Dieter Röh

Department Soziale Arbeit

R 3.29

 

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

als Beauftragter für die Belange behinderter Studierender können Sie zu allen Fragen rund um das Thema "Behinderung und Studium- wie passt das zusammen?" zu mir Kontakt aufnehmen, entweder per email (dieter.roeh@haw-hamburg.de) oder Sie kommen in meine Sprechstunde. Ich berate Sie dann gerne in allen Belangen und Themen, die entstehen, wenn man mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit hier an der HAW studiert. Vorab können Sie sich gerne informieren unter 
http://www.haw-hamburg.de/studium/erfolgreich-studieren/beratung/studium-mit-behinderung.html
.


Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Dieter Röh"

 

 

Voraussetzungen für Studierende mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen für das Direkteinträger_innenverfahren:

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Studierendenausweis (mit aktuellem Aufdruck)
  • Bescheinigung von Herrn Röh (in dieser sind keinerlei Informationen über Behinderung/ chronische Erkrankung enthalten)

Herr Prof. Röh (Behindertenbeauftragter) bietet hierzu seine Sprechzeiten in Raum 3.29, Alexanderstraße 1 an.

Studierende, die den DirekteinträgerInnenstatus bekommen möchten, müssen sich von ihm eine Bescheinigung ausstellen lassen. (Alle Studierenden mit zeitlich befristeter Bescheinigung müssen sich eine aktuelle Bescheinigung ausstellen lassen – ansonsten können sie nicht berücksichtigt werden.).

Zu diesem Termin bitte ein aussagekräftiges ärztliches Attest mitbringen, dass Auskunft gibt über:

  • Diagnose und ggf. Grad der Behinderung
  • Beschreibung der Auswirkung auf die Studienplangestaltung: Warum muss aufgrund der Behinderung ein fester Wunschstudienplan garantiert sein? Kriterien hierfür sind z.B.: Angewiesenheit auf Assistenten, Dolmetscher etc.; Angewiesenheit auf einen bestimmten Tagesrhythmus; feste Behandlungszeiten. In einer Individualprüfung kann es aber auch zur Akzeptanz von weiteren Kriterien kommen.

Der Eintrag in die Kurslisten erfolgt NUR bei VOLLSTÄNDIGKEIT aller Nachweise und nur zu den je bekanntzugebenden Terminen. Ausnahmen und/oder die Möglichkeit Dokumente nachzureichen, gibt es aus Zeit-, Transparenz- und Organisationsgründen nicht.