Die demokratische Gruppenhochschule! - eine Einführung in Beteiligungsmöglichkeiten

Die folgende Einführung zur Hochschulpolitik soll einen ersten Blick in die Möglichkeiten der Mitgestaltung der Hochschule geben.

Als Studierende sind wir Mitglieder der Hochschule, welche in ihrer Form als „demokratische Gruppenhochschule“ bezeichnet wird. In der Auseinandersetzung über Studienstrukturen und Wissenschaftsinhalte haben wir als Studierende, zusammen mit den anderen Mitgliedergruppen, große Wirkungs- und Einflussmöglichkeiten. Mit gemeinsam organisierten Veranstaltungen, Aktionen und Kritik, sowie mit Diskussionen zur Information und Aufklärung können wir an Entscheidungen mitwirken und uns für Veränderungen einsetzen.
Dafür gibt es an der Hochschule festgelegte Strukturen.

Demokratische Gruppenhochschule – was heißt das?

Als Lehre aus dem Faschismus, in dem Hochschulen gleichgeschaltet und Forschung und Wissenschaft für die menschenverachtende Ideologie instrumentalisiert wurden, wurden die Hochschulen demokratisiert. Mit der „Freiheit der Wissenschaft und Forschung“ (Art. 5, Abs. 1 GG) und der internen Entscheidungsfindung über demokratisch gewählte Gremien sollte ein gesellschaftlich verantwortliches Handeln sichergestellt werden.
Für diese gemeinsame Entscheidungsfindung aller Hochschulmitglieder wurde die Akademischen Selbstverwaltung eingeführt.
Zusätzlich wurde im Zuge der 68er-Studentenbewegung die heutige Verfasste Studierendenschaft (VS) als studentische Interessenvertretung aller Studierenden ausgebaut. Auch die soziale Öffnung der Hochschule für weitere Bevölkerungsschichten konnte erreicht werden.


  • Die Akademische Selbstverwaltung


In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, sprich den Gremien auf jeder Hochschulebene, wird über die Entwicklung der Hochschule diskutiert und entschieden. In den Gremien sitzen, in unterschiedlicher Zusammensetzung, Vertreter aus allen vier Mitgliedergruppen der Hochschule: ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen (WiMis), Technisches- und Verwaltungspersonal (TVP) und die Studierenden.

Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung sind:

  • Hochschulsenat
  • (Hochschulrat)
  • Fakultätsrat
  • Departmentrat


Wählen und sich wählen lassen, kann jedes Mitglied der Hochschule seine eigene Mitgliedergruppe (die Studierende wählen studentische VertreterInnen etc.). Die StudierendenvertreterInnen werden jährlich gewählt, die der anderen Mitgliedergruppen jeweils für 2 Jahre.

Der Hochschulsenat ist das höchste Wahlgremium der HAW. Er beschließt über wissenschaftliche Entwicklungsfragen, die Zukunft der Studiengänge, die Geldverteilung und die Grundordnung der Hochschule. Im Hochschulsenat werden auch der/die PräsidentIn und vier Mitglieder des Hochschulrates gewählt.
Er ist durch 9 ProfessorInnen, 3 WiMis, 2 TVP und 3 Studierende besetzt. Kandidiert und gewählt wird studiengangs-, department- und fakultätsübergreifend.

Wusstest du schon?
Von 1968-’79 war der Hochschulsenat viertelparitätisch im Gruppenverhältnis 1:1:1:1 besetzt. Damit hatten beispielsweise Studierende genauso viel Stimmrecht wie ProfessorInnen.

Der Hochschulrat ist ein mit externen Vertretern aus anderen Hochschulen und aus der Wirtschaft besetztes Gremium und hat in nahezu allen Entscheidungen des Hochschulsenates Veto-Recht. Er ist damit als einziges Gremium nicht durch die Hochschuldemokratie legitimiert. Er ist ein Produkt der Entdemokratisierung der Hochschulen in den 90-er Jahren. Von Hochschulmitgliedern wird seit dem und verstärkt wieder in der letzten Zeit seine Abschaffung gefordert.

Der Fakultätsrat ist das Verwaltungsgremium auf Fakultätsebene und entscheidet z.B. über Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungen neuer ProfessorInnen der Studiengänge in der Fakultät, sowie über die fakultätsinterne Geldverteilung. Die Fakultätsräte bestehen wie der Hochschulsenat aus 15 Mitgliedern. Die Gruppe der Studierenden hat in jedem Fakultätsrat 3 VertreterInnen. Gewählt wird Studiengang und Department übergreifend in der jeweiligen zugehörigen Fakultät.

Der Departmentrat bereitet Studienänderungen inhaltlich vor, bezieht Position zu wissenschaftspolitischen Fragen und ist Ort des kollegialen Austausches der Studiengänge in einem Department. Er entscheidet über die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen, wählt die Departmentleitung und berät über die Mittelverteilung im Department. Wählen und gewählt werden können nur die Mitglieder des entsprechenden Departments.

  • Ausschüsse:

Aus den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung können Ausschüsse zu bestimmten Arbeitsfeldern und Vorhaben eingesetzt werden. In die Ausschüsse können auch Studierende Vertreter entsenden. Die Vertreter werden im Fakultätsrat gewählt.

Studienreformausschuss
Der Studienreformausschuss (SRA) befasst sich mit der Weiterentwicklung der Studiengänge am Fachbereich. Auch Kritik an den vorherrschenden Studienbedingungen wird aufgegriffen und diskutiert, um die Studienbedingungen weiterentwickeln und zu verbessern.

Prüfungsausschuss
Verantwortlich für die Organisation der Prüfungen und wichtige Prüfungsangelegenheiten (u.a. Prüfungserleichterungen, Widersprüche (der Studierenden) in Prüfungssachen, Einhaltung der prüfungsrechtlichen Bestimmungen).

Widerspruchsausschuss
Entscheidet abschließend über Widersprüche in Prüfungssachen, soweit der Prüfungsausschuss ihnen nicht vorher abgeholfen hat.

Masterkommission
Hier wird das Auswahlverfahren unter den Bewerbern für die Studienplätze des Master-Studiengangs Soziale Arbeit durchgeführt.